Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel
im Wert von bis zu 42€ pro Monat

Gesetzlicher Anspruch bei jedem Pflegegrad

Schnell und unkompliziert zu Ihnen nach Hause

Individuelle Beratung nach Ihrem Bedarf
Zuzahlungsfrei
Sie haben einen Anspruch ab dem Pflegegrad 1 ganz ohne Zuzahlung, Ihre Pflegekasse trägt die Kosten in Höhe von bis zu 42 Euro pro Monat entsprechend Ihres Bedarfs und der Notwendigkeit*
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Sie stellen Ihre Pflegehilfsmittel nach Ihrem Bedarf und der Notwendigkeit zusammen. Gerne beraten wir Sie dazu. Wir liefern innerhalb von Deutschland gratis und schnell zu Ihnen nach Hause.
Gut
Bei uns können Sie Qualität erwarten. Wir stehen für qualifizierte Beratung, Zuverlässigkeit und hochwertige Produkte.
*Sie haben ein Pflegegrad oder Sie pflegen eine Person mit Pflegegrad zu Hause, dann haben Sie gemäß§ 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Ein entsprechender Bedarf und die Notwendigkeit muss im Einzelfall vorliegen. Auf Antrag übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel. Privatpatienten gehen in Vorleistung, wir übernehmen die Beantragung der Erstattung bei ihrer Pflegekasse.
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Pflegehilfsmittel erhalten
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Personen in stationären Pflegeeinrichtungen haben in der Regel keinen Anspruch auf diese Leistung.
Um Pflegehilfsmittel zu beantragen, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme für die gewünschten Hilfsmittel stellen. Dies kann schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Nach Prüfung und Genehmigung werden die Hilfsmittel entweder direkt geliefert oder Sie erhalten eine Kostenübernahmeerklärung und können die Hilfsmittel selbst beschaffen.
Ja, grundsätzlich können Sie die Pflegehilfsmittel selbst auswählen. Es gibt jedoch bestimmte Vorgaben und Höchstgrenzen seitens der Pflegekassen. Es empfiehlt sich, vor der Beschaffung Rücksprache mit der Pflegekasse zu halten, um sicherzustellen, dass die gewählten Hilfsmittel auch erstattet werden.
Pflegehilfsmittel PG 54 sind technische Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern und die körperliche Belastung für Pflegende und Pflegebedürftige reduzieren. Sie werden von der Pflegekasse zuzahlungsfrei zur Verfügung gestellt, wenn sie zur Sicherung und Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen oder zur selbstständigen Lebensführung benötigt werden.
Pflegehilfsmittel PG 51 sind Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden, wie zum Beispiel wiederverwendbare Bettschutzeinlagen. Diese können je nach Modell zwischen 60 und 90 Grad heiß gewaschen werden.